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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lutz Kaiser, freier Designer, Künstler und Publizist:
Es gilt das bürgerliche Gesetzbuch BGB der Bundesrepublik Deutschland in der aktuellen Fassung.
Hinweis
Bei Beauftragung selbständiger Künstler und Publizisten ist die Künstlersozialabgabe (Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von 01.01.1983) vom Auftraggeber eigenverantwortlich an die KSK zu entrichten. Praktisch für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch einen Verwerter werden diese Abgaben seit dem fällig. Die beauftragten Werke oder Leistungen müssen für Zwecke des Unternehmens genutzt werden, also beispielsweise für Werbung, Verpackungen, Websites oder andere geschäftliche Zwecke. Es spielt keine Rolle, ob das Unternehmen primär im künstlerischen Bereich tätig ist.
Die Pflicht zur Zahlung und Meldung der Künstlersozialabgabe liegt beim Auftraggeber (Unternehmer, Verwerter), nicht beim beauftragten Künstler oder Designer. Bedingungen sind:
- Entgeltsumme über 700 Euro pro Jahr (ab 2025): Die Abgabepflicht greift, wenn das Unternehmen innerhalb eines Kalenderjahres an selbstständige Künstlerinnen oder Publizistinnen (wie Grafikerinnen) insgesamt mehr als 700 Euro zahlt (ab 2026: 1.000 Euro).
- Nutzung für Unternehmenszwecke: Die beauftragten Werke oder Leistungen müssen für Zwecke des Unternehmens genutzt werden, also beispielsweise für Werbung, Verpackungen, Websites oder andere geschäftliche Zwecke. Es spielt keine Rolle, ob das Unternehmen primär im künstlerischen Bereich tätig ist.
- Unternehmerstatus: Die Abgabepflicht gilt für Unternehmen, Vereine und Selbstständige, nicht aber für Privatpersonen, die künstlerische Leistungen nur privat konsumieren (z.B. für eine private Feier).
- Keine Ausnahme für Kleinunternehmen: Die Rechtsform oder Größe des Unternehmens spielt keine Rolle – auch Kleinunternehmer und Einzelunternehmen sind abgabepflichtig, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
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